AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Frau Julia Wild (nachstehend Hufpflegerin genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Pferdeeigentümers oder dessen Beauftragten (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag nach der Bearbeitung durch den Auftraggeber schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist die Hufpflegerin berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen, insofern keine Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder durch die Hufpflegerin, trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber, verweigert wurde, steht dem Auftraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 5 Tagen
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden, sowie eine gültige Haftpflichtversicherung für den Equiden besitzt.
2 . Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung des Equiden verantwortlich.
3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Sicherheit, der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenständen, indem er für eine fachgerechte Anbindung des Equiden sorgt.
4. Kann ein Auftrag aus Gründen, welche im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
5. Trifft die Hufpflegerin keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen sie.
IV. Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Hufpflegerin, sofern Einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
V. Geltungsbereich
1. Für alle mit der Hufpflegerin abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Hufpflegerin erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Hufpflegerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
VI. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen der Hufpflegerin und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine fernmündliche Termin-/Auftragsbestätigung oder E-Mail seitens der Hufpflegerin oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Hufpflegerin zustande. Die Hufpflegerin hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Hufpflegerin bestätigt sind.
VII. Ort und Zeitpunkt
1. Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt.
2. Die Hufpflegerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist.
3. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunktes ist nur mit Bestätigung gültig.
4. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1 Stunde akzeptiert werden.
5. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
6. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt, Krankheit oder offensichtlicher Unmöglichkeit.
VIII. Abnahme
1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person.
2. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
IX. Haftung
1. Die Hufpflegerin haftet nicht für ihre ununterbrochene Erreichbarkeit , ebenso wenig dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe oder das Tragen von Hufschuhen, sowie Klebebeschläge bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Hufpflegerin nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Hufpflegerin.
3. In allen anderen Fällen haftet die Hufpflegerin, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
4. Die Hufpflegerin haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bearbeitung stehen.
5. Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Equiden von Seiten des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird oder im Vorfeld von der Hufpflegerin auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde.
6. Die Hufpflegerin haftet nicht für Unfälle von Pferd und Reiter, die sich während des Tragens von Hufschuhen oder Klebebeschlägen ereignen, ebenso wenig wie für den Verlust von Hufschuhen oder Klebebeschlägen und Verlust und Nichtwiederauffinden von Hufschuhen oder Klebebeschlägen.
X. Haftungsausschluß
Die Hufpflegerin haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Ebensowenig haftet die Hufpflegerin für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch andere als von ihr zugefügt wurden, sowie Schäden, verursacht durch bereits vorhandene Fehlstellungen von Gliedmaßen oder dergleichen, sowie Vorerkrankungen.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XII. Zahlungen
1. Leistungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug in bar zu leisten.
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der LZB zu zahlen.
XIII. Accuhorsemat
1. Für den Verleih der Accuhorsemat gilt ein separater Leihvertrag.
2. Die Verwendung der Akupressurdecke kann als Hufpflege Kunde während der Hufzubereitung kostenfrei genutzt werden. Der Einsatz liegt jedoch ausschließlich in der Verantwortung des Pferdehalters.
XIIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.